GLOSSAR

B

Baugesetzbuch

Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das zentrale deutsche Gesetz für das öffentliche Städtebaurecht. Es regelt, wie Städte und Gemeinden ihre Flächen nutzen, bebauen und entwickeln dürfen. Zum Beispiel legt es auch fest, wann die Öffentlichkeit einbezogen werden muss.

Bebauungsplan

Bebauungspläne (B-Pläne) sind in Hamburg – wie in allen deutschen Gemeinden – das wichtigste rechtsverbindliche Instrument der Bauleitplanung. Sie regeln auf Ebene einzelner Teilräume verbindlich, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Grundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB), ergänzt durch die Hamburgische Bauordnung (HBauO). Der Prozess deines Bebauungsplanverfahrens ist hier ausführlicher erläutert.

Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet, Sondergebiet).

Maß der baulichen Nutzung (Gebäudehöhe, Geschossigkeit, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl).

Bauweise und Baugrenzen (z. B. offene oder geschlossene Bauweise, überbaubare Flächen).

Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Stellplätze).

Grün- und Freiflächen (Spielplätze, Parks, Pflanzgebote).

Besondere Festsetzungen (z. B. Denkmalschutz, Lärmschutz, Energie- oder Klimaschutzauflagen).

Damit übersetzt der Bebauungsplan die übergeordneten Planungen (z. B. den Flächennutzungsplan) in konkretes Baurecht und schafft so „Planungssicherheit“ für Verwaltung, Investor:innen und Anwohner:innen. Ohne eine Änderung des B-Plans sind z.B. Nachverdichtungen in Wohngebieten nicht möglich.

Zuständig sind die Bezirksämter (Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung) für die Aufstellung zuständig., die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) übt die Fachaufsicht aus und erteilt die Genehmigung. Die Hamburgische Bürgerschaft ist in die gesamtstädtischen Entwicklungsfragen eingebunden.

Bezirksamt

Ein Bezirksamt (BA) in Hamburg ist die Verwaltungsbehörde eines der sieben Hamburger Bezirke. Da Hamburg eine Einheitsgemeinde ist (es gibt keine eigenständigen Städte oder Gemeinden), übernehmen die Bezirksämter Aufgaben, die in anderen Bundesländern typischerweise den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen zukommen. Ein Bezirksamt teilet sich in Fachämter (FA) mit besonderen Spezialisierungen auf.

Das für uns zuständige Bezirksamt ist Altona. Das Organigram findet sich hier. Bezirksämter haben eine Bezirksversammlung, welche wiederum Unterausschüsse hat.

Die größte Relevanz für uns hat im Bezug auf Mitbestimmung der Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz, sonst sind Stadtentwicklungsausschuss, Plan- und
Bauausschuss, sowie der Mobilitätsausschuss und
Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wichtig.

D

Drucksache

Eine Drucksache ist im politischen und verwaltungsrechtlichen Kontext ein schriftliches Dokument, das von einer staatlichen Institution (z. B. Parlament, Senat, Behörde, Bezirksversammlung) erstellt, nummeriert und offiziell veröffentlicht wird. In Hamburg, speziell im Bezirksamt Altona sind sie für uns wichtige Referenzpunkte

Je nach Herausgeber können Drucksachen Gesetzentwürfe oder Änderungsanträge sein, Anträge von Fraktionen oder Abgeordneten, Berichte und Mitteilungen des Senats / der Verwaltung, Kleine und Große Anfragen von Abgeordneten und die dazugehörigen Antworten oder Beschlussvorlagen für Ausschüsse oder Parlamente.

Im Hamburgischen Rathaus werden Drucksachen vom Senat oder von Abgeordneten eingebracht. Sie erhalten eine laufende Nummer (z. B. „Drucksache 23/XXXX“ für die 23. Wahlperiode). Drucksachen werden an die Abgeordneten verteilt, in den Ausschüssen beraten und ggf. im Plenum beschlossen.

Nach Abschluss sind sie öffentlich einsehbar, z. B. über das Parlamentsdokumentationssystem der Bürgerschaft oder die Informationssysteme der Bezirksversammlungen.

In den Bezirksversammlungen und den Untergremien gibt es ebenfalls Drucksachen (z. B. B-Pläne, Bürgeranträge, Verwaltungsvorlagen). Diese sind für uns relevant, um die Prozesse um u.a. die Bebauungspläne verfolgen zu können.

F

Flächennutzungsplan

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde bzw. Stadt – also das strategische Planungsinstrument, das für das gesamte Gebiet die grundsätzliche Art der Bodennutzung darstellt. Er ist nicht unmittelbar rechtsverbindlich für Bürger:innen, sondern bindet nur die Behörden. Für Bauende wird er erst durch die Bebauungspläne (B-Pläne) oder konkrete Genehmigungen wirksam.

Im Baugesetzbuch sind diese in Abschnitt Zwei, Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan), in den §5-7 genauer festgelegt.

Ein FNP legt die städtebauliche Grundkonzeption für die nächsten 10–15 Jahre fest und steuert dabei die Entwicklung von Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Grünflächen, Versorgungsanlagen. Z. B. kann in einem Wohngebiet kein Gewerbe entstehen, in einer Gründlfäche kann kein Wohnblock entstehen. Dazu muss erst eine Änderung des FNP getätigt werden. Deshalb werden leerstehende Bürogebäude in Gewerbegebieten auch nicht als möglicher Wohnraum nutzbar, denn nach deutschem Recht ist ein Gewerbe nun mal ein Gewerbe und keine Wohnung. Ebenfalls dürfen keine neuen Wohnungen in Gewerbegebieten gebaut werden. Es gibt allerdings auch Mischgebiete.

FLP dienen als Orientierung für Politik, Verwaltung, Investment, denn es lohnt sich nicht, eine Grünanlage zu kaufen, wenn ich dort keine Eigentumswohnungen bauen darf, oder ein Grundstück in einem Wohngebiet, wenn ich ein Büro errichten will.

Somit gibt das FLP die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen.

Im FNP (typisch nach § 5 BauGB) werden u. a. dargestellt:

Bauflächenarten (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Gewerbeflächen, Sonderbauflächen wie z. B. Hafennutzungen). Verkehrsflächen (Straßen, Bahntrassen, Flughäfen, Häfen). Grünflächen und weitere natürliche Gebiete wie Wald, Landwirtschaftsflächen, Wasserflächen, Flächen für Naturschutz und Landschaftspflege.. Standorte für Infrastruktur (Schulen, Krankenhäuser, Versorgungsanlagen).

G

Gewerbegebiet

Das Bezirksamt Altona hat ein Gewerbeflächenkonzept, der Stand ist von 2018.

U

Urbanes Gebiet