Chronologie Diebsteich 76

2021

2023

2025

Sitzung des Planungsausschusses, 16.06.2021

Drucksache – 21-2093 

Das Bezirksamt schlägt vor, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet zwischen den Straßen Am Diebsteich, Schleswiger Straße, Leunastraße, Schützenstraße, Leverkusenstraße und Ruhrstraße zu beschließen und den geltenden Baustufenplan Bahrenfeld durch einen qualifizierten Bebauungsplan zu ersetzen. Mit dem Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Bahrenfeld 76 sollen die derzeit geltende Industriegebietsausweisung in uneingeschränkte Gewerbegebiete geändert werden. Der  Bebauungsplan dient dazu, Flächen für produzierendes Gewerbe zu sichern. In der Nähe zum zukünftigen Fernbahnhof Altona ist eine der Lage angemessene Gebietsausweisung zu prüfen. Dieses gilt auch für die Flächen mit einer bestehenden Wohnnutzung im Plangebiet." 
Petitum:
Der Planungsausschuss gebeten, die Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens zu beschließen.

Dies wird zur Diksussion und Abstimmung gestellt:

Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. Herr Hielscher erklärt, dass eine Pufferzone zum Bahnhof mit der Ausweisung Kerngebiet oder Urbanes Gebiet nötig sei. Das und die Ausweisung Allgemeines Wohnen müssten bereits in den Aufstellungsbeschluss aufgenommen werden. Er weist darauf hin, dass ein uneingeschränktes Gewerbegebiet in der Schleswiger Straße nicht möglich sei, weil dort bereits Wohnungen stünden. Herr Conrad sichert zu, die Beschlussempfehlung des Amtes zu überarbeiten. Eine Veränderungssperre sei erst bei entsprechender Antragslage nötig. 
Der TOP wird einvernehmlich vertagt.

(Hervorherbungen von Redaktion der Webseite)

Sitzung des Planungsausschusses, 18.08.2021

Drucksache – 21-2145

Einleitungsbeschluss Beschlussempfehlung des Amtes

Das Bezirksamt schlägt vor, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet zwischen den Straßen Am Diebsteich, Schleswiger Straße, Leunastraße, Schützenstraße, Leverkusenstraße und Ruhrstraße zu beschließen und den geltenden Baustufenplan Bahrenfeld durch einen qualifizierten Bebauungsplan zu ersetzen. Mit dem Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Bahrenfeld 76 soll der im Westen als überwiegend gewerblich geprägter Bereich über ein uneingeschränktes Gewerbe gesichert werden. Der östliche Bereich soll eine der zukünftigen Lage am Fernbahnhof entsprechende planungsrechtliche Ausweisung als urbanes Gebiet erhalten. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Flächen mit einer bestehenden Wohnnutzung im Plangebiet als allgemeine Wohngebiete planungsrechtlich gesichert werden können. Das Bezirksamt empfiehlt dem Planungsausschuss, die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit o.g. Ziel mit der Bezeichnung Bahrenfeld 76 zu beschließen. 
Petitum: Der Planungsausschuss wird um Zustimmung gebeten.

Es folgt Diskussion und Abstimmung:

Herr Hielscher führt aus, westlich solle voraussichtlich Gewerbe und östlich Urbanes Gebiet oder Allgemeines Wohnen festgesetzt werden. Unklar sei aber noch, wo die Grenzen dafür verliefen. Das Urbane Gebiet um den zukünftigen Fernbahnhof Diebsteich dürfe nicht zu klein werden. Gewerbe wie Palettenlager seien nicht schützenswert.

Frau Frauenlob erklärt, wo was festgesetzt werden könne und wo die Grenzen verliefen, ergebe sich noch aus den Untersuchungen. Auf Nachfrage ergänzt sie, die Behörde für Wirtschaft und Innovation prüfe die Aufgabe von Gewerbeflächen sehr streng. Nach einer positiven Grobabstimmung könne ein Aufstellungsbeschluss gefasst und bei ungewollten Bauvorhaben schnell eine Zurückstellung erwirkt werden.

Der Planungsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.

(Hervorhebungen durch die Redaktion)

Somit ist Phase 1 des Bebauungsplanentwurfsverfahrens eröffnet.

Sitzung des Planungsausschusses, 06.12.2023

Gewerbegebietsentwicklung Bahrenfeld 76/ westliches Bahnhofsumfeld  (ohne Drucksache) 

Der TOP wird auf Wunsch der Fraktion GRÜNE vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

Herr Trede stellt klar, ein Bauvorhaben im Gebiet des Bebauungsplan-Entwurfs Bahrenfeld 76 sei im Bauausschuss anhängig. Es sei fraglich, welchen Gebietscharakter das zukünftige Bahnhofsumfeld aufweisen solle. Es sei zu befürchten, dass eine ggf. mehrheitlich beschlossene Baugenehmigung eine planungsrechtliche Entscheidung mit auf Dauer präjudizierender Wirkung treffe.

Frau Nitzl führt mithilfe einer Präsentation und einer Planskizze (Anlagen) aus, die Studien zu den Themen Starkregenvorsorge, Hitzevorsorge, Verkehr/ Mobilität und zusammenführende Potenzialanalyse für die Gewerbegebietsentwicklung ständen kurz vor der Fertigstellung. Die Studienergebnisse würden voraussichtlich im Frühjahr 2024 dem Planungsausschuss vorgestellt. Die Abwägungsergebnisse lägen noch nicht vor.

Frau Göller-Meier ergänzt, etwaige Baugenehmigungen würden auf Basis des derzeit geltenden Planrechts getroffen.

Herr Tschubel fügt hinzu, das Amt befinde sich zum Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 76 mit der Behörde für Wirtschaft und Innovation im Austausch. Ein Aufstellungsbeschluss sei vorhanden (Drucksache 21-2145). Auf die Veröffentlichung der Gutachten folge eine Öffentliche Plandiskussion. Teile des Gebietes seien als Urbanes Gebiet geplant.

Herr Bielfeldt weist darauf hin, dass bereits Abrissarbeiten durchgeführt worden seien.

Herr Boettger konstatiert, dass der Bauantrag nicht konform zum derzeit geltenden Baurecht sei. 
Herr Strate schlägt vor, die Beratung des TOPs im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung fortzusetzen. Er bitte das Amt, den Bebauungsplan-Entwurf in einer der Sitzungen des Planungsausschusses im Frühjahr 2024 zur erneuten Beratung vorzusehen.

(Hervorhebungen durch Redaktion)

Was das nun bedeutet, bleibt uns verschwiegen, da nicht öffentlich.

Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses, 02.07.2025

Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 76 (Gewerbe – westlich Diebsteich) Sachstandsbericht des Amtes

Frau Frauenlob erläutert den Bebauungsplanentwurf Bahrenfeld 76 mithilfe einer Präsentation (siehe Anlage). Das Amt schlage vor, die Öffentliche Plandiskussion nach der Sommerpause durchzuführen.

Auf Nachfrage von Herrn Hielscher führt sie aus, die laufenden Gespräche mit den Eigentümer:innen seien bisher positiv verlaufen. Diese seien an einer Entwicklung des Gebiets interessiert. Das Amt werde nach der Sommerpause von den Ergebnissen berichten. Es sei fraglich, ob die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) der Reduzierung von Gewerbefläche zugunsten von Wohnungsbau zustimmen würde.
Auf Nachfrage von Herrn Jebe erläutert sie, die Ausweisung Urbanes Gebiet erlaube eine stärkere Durchmischung der Nutzung. In Kerngebieten hingegen dürfe die Wohnnutzung einen gewissen Anteil nicht überschreiten.

Auf Nachfrage von Frau Benkert erklärt sie, die Festsetzung, dass 20% der Flächen zu begrünen seien, gelte für jedes Grundstück individuell und nicht nur als Maß für das gesamte Plangebiet.

Auf Nachfrage von Herrn Strate berichtet sie zudem, die Festsetzung von sechs Geschossen für die GE-1-Fläche entspreche dem bereits genehmigten Vorbescheidsantrag. Die Umsetzung eines sechsgeschossigen Gebäudes sei jedoch nicht zwingend.

Frau Koppke gibt zu bedenken, ob die Bündelung der Grünflächen ggf. zu bevorzugen wäre.

Herr Strate wirft ein, die Urbanität müsse beachtet werden.

Frau Frauenlob merkt an, die Festsetzung einer Mindestgeschossigkeit sei möglich. Das Verfahren befinde sich noch am Anfang.

Frau Göller-Meier betont, es handele sich um einen Angebotsbebauungsplan, dessen Umsetzung von der Kooperationsbereitschaft der Grundeigentümer:innen abhänge.

Herr Dr. Hansen erkundigt sich, ob die Festsetzung der Grundflächenzahl I von 0,8 in Kombination mit einer zwingenden Begrünung von 20% des Grundstücks rechtssicher sei und ggf. zu einer unbeabsichtigten Härte führe. Er regt an, anstelle des angedachten Hotels auch andere Nutzungen zuzulassen. In der Umgebung seien einige Hotels vorhanden.

Frau Frauenlob entgegnet, um der künftigen zentralen Lage am künftigen Fernbahnhof gerecht zu werden, soll grundsätzlich ein Urbanes Gebiet festgesetzt werden, das eine höhere Dichte und Vielfalt städtischer Nutzungen im Vergleich zu einem Allgemeinen Wohngebiet zulässt. Die Festsetzungen zur Begrünung seien ein erster Entwurf der Abteilung Landschaftsplanung. Auf Nachfrage von Herrn Trede ergänzt sie, die Festsetzung einer Grünvolumenzahl, die auch Fassaden- und Dachbegrünung beinhalte, werde geprüft.

Herr Trede merkt an, die Gräber des Friedhofs sollten umgesiedelt werden. Es werde ein neuer Park entstehen, was zu begrüßen sei.

Frau Benkert stellt fest, die Hitzeresilienz, insbesondere die Durchlüftung, müsse beachtet werden. In einer Großstadt sei das Fehlen von Begrünung schnell spürbar.

Herr Hielscher moniert, die Planung des Bahnhofs sei langweilig. Ein Ankauf des Fliesenmarktes durch die Freie und Hansestadt Hamburg würde mehr Optionen zur Entwicklung des Gebietes bieten. Er kritisiert zudem, die BWAI stelle das größte Wohnungsbauhemmnis der Stadt dar. Dies behindere auch die Herstellung eines anständigen Bahnhofsquartiers. Durch höhere gewerbliche Bebauung entstehe neue Gewerbefläche. Dass die BWAI im Gegenzug keine Verringerung der Flächen mit gewerblicher Ausweisung zulasse, sei nicht nachvollziehbar. Zudem sei nach dem Wegzug des Friedhofs auch ein Weggang des Steinmetzbetriebs zu erwarten. Es müssten entsprechende Verhandlungen mit dem:der Eigentümer:in geführt werden.

Frau Frauenlob wirft ein, die aktuelle Lösung sei mit der BWAI abschließend verhandelt. Weitere Gespräche seien möglich, sofern dies von der Politik gewünscht sei.

Herr Trede betont, das Bebauungsplanverfahren sei zur Sicherung des Gewerbegebietes eingeleitet worden.

Das Amt (= das Bezirksamt, Anm. d. R.) wird einvernehmlich gebeten, die Beschlussempfehlung zur Durchführung einer Öffentlichen Plandiskussion zur nächsten Sitzung am 16.07.2025 vorzulegen.

(Hervorhebungen durch die Redaktion)

Somit wird die Beschlussempfehlung an das Bezirksamt, somit in die Bezirksversammlung gegeben.

Das erwähnte Gewerbekonzept von 2018 findet sich hier.

Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses, 16.07.2025

Drucksache – 22-1207

Drucksache – 22-1231  

TOP 6 
Beschluss über die Durchführung einer Öffentlichen Plandiskussion Beschlussempfehlung des Amtes 
Frau Frauenlob erläutert auf Nachfrage von Frau Koppke, das Fachamt Rechtsamt sei in das
Verfahren eingebunden. Eine abschließende Prüfung des Bebauungsplanentwurfs liege
noch nicht vor.

Für den Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 76 soll eine Öffentliche Plandiskussion (ÖPD) gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) durchgeführt werden.
Es wird vorgesehen, diese am Mittwoch, den 17.09.2025 durchzuführen.


Bei Enthaltung der Volt-Fraktion beschließt der Ausschuss einstimmig, dies zu verfolgen.


(Hervorhebungen durch die Redaktion)

Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses, 17.09.2025

Durchführung einer Öffentlichen Plandiskussion

TOP 7 Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 76 (Leunastraße/ Schützenstraße) - Öffentliche Plandiskussion 	  	 

Und genau da stehen wir gerade.