Die „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit?

Der zweite offizielle Schritt und was er beinhaltet.

Nach dem Aufstellungsbeschluss von der Bezirksversammlung begann das Verfahren, es wurden Machbarkeitsstudien und Datenerhebungen durchgeführt. Diese wurden nun u.A. im Stadtplanungsausschuss vorgestellt. Danach hat dieser beschlossen, den zweiten Schritt einzuleiten. Die „Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“. Hier gibt es mehre Optionen, den Bürger:innen den Stand und die Vorhaben vorzulegen und ihre Meinung dazu einzuholen. Es gibt kein verpflichtendes Vorgenen (siehe Bebauungsplanverfahren). Schritt zwei beinhaltet also zwei Punkte: Information + Möglichkeit zur Stellungnahme.

Öffentliche Plandiskussion (ÖPD)

Im aktuellen Fall zum Gebiet Bahrenfeld 76 hat der Bezirk die Öffentliche Plandiskussion gewählt. Im Folgenden ist der Infoflyier der Stadt eingefügt, der die bisher gesammelten Informationen zusammenfasst.

Es geht hier also darum, die eigenen Anliegen deutlich zu machen. Fragen stellen und Stellungsnahmen abgeben.

Die das Bezirksamt Altona sagt dazu, "Die frühzeitige Bürgerbeteiligung dient der Information über die wesentlichen Ziele und Zwecke der Planung. Darüber hinaus gibt sie Betroffenen und an der Planung Interessierten Gelegenheit, zu den Entwürfen frühzeitig Stellung zu nehmen und eigene Vorstellungen vorzutragen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden vom zuständigen Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ausgewertet. Der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Altona berät über diese Auswertung in einer der nächsten Sitzungen."

Diese Sitzungen sind in der Regel öffentlich (bzw. haben einen öffentlichen Teil), indem diese Behandlungen verfolgt werden können, ebenso wie am Anfang teilweise Fragen gestellt werden können. Von den öffentlichen Beiträgen finden sich Protokolle im Transparenzportal.

Darauf folgt der nächste und dritte Schritt, wie folgt im Flyer zusammengefasst:

"BEHÖRDENINTERNE ABSTIMMUNG
Das Ergebnis der Auswertung wird seitens des Fachamtes Stadt und Landschaftsplanung in den Bebauungsplanentwurf sowie den zugehörigen Gesetzestext und die Begründung eingearbeitet. Danach erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit diesen."

Dies resultiert im vierten Schritt eines Bebauungsplanverfahrens und nächsten für uns relevanten Schritt, der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

"Beteiligung der Öffentlichkeit
Im Anschluss daran wird der Bebauungsplanentwurf für die Dauer eines Monats auf den Seiten des kostenlosen Dienstes "Bauleitplanung online" veröffentlicht sowie im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamts Altona öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung wird rechtzeitig im Amtlichen Anzeiger sowie auf der Internetseite www.hamburg.de/altona/bebauungsplaene/ angekündigt. Während der Dauer der Auslegung haben alle Bürger:innen die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen und – falls gewünscht – sich im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung erläutern zu lassen. Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über das Portal "Bauleitplanung Online" übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail sowie bei der nachstehenden genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich."

Bis dahin haben hoffentlich möglichst viele Anwohnende und Betroffene von diesem Plan mitbekommen, weil damit dann die finale Runde für uns ansteht.