Ein Bebauungsplanverfahren (B-Plan-Verfahrren) ist in Deutschland das förmliche Verfahren, mit dem eine Gemeinde (hier die Stadt Hamburg) die verbindliche Bauleitplanung für ein Gebiet festlegt. Es regelt detailliert, wie Flächen genutzt und bebaut werden dürfen (z. B. Wohnbau, Gewerbe, Grünflächen, Verkehrsflächen). Grundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB). Seit Neustem möchte Hamburg die Kategorie „urban
Im Gebiet des Diebsteichs befinden sich vier aktive Bebauungsplanverfahren:
Altona-Nord29 im Osten des Bahnhofs, Altona-Nord27-Bahrenfeld72 mit dem Bahnhof, Bahrenfeld76 westlich des Bahnhof, Am Diebsteich, und Bahrenfeld39, südlich davon und aktuell ohne weitere Informationen. Die geplante Nachverdichtung in Bahrenfeld68 wurde durch den Kampf der Anwohnenden gestoppt und somit auch der Bauplan nicht realisiert.

Im Planportal der Stadt kann man sich das Bild hier als interaktive Karte ansehen.
Fertige B-Plan-Verfahren resultieren in umgesetzten Bebauungsplänen. Hier finden sich die aktuellen Bebauungspläne in Hamburg.
Der Ablauf gliedert sich in mehrere gesetzlich geregelte Schritte:
1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
Der Gemeinderat beschließt, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Veröffentlichung dieses Beschlusses (z. B. Amtsblatt, Website).
2. Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB)
Öffentlichkeit: Bürger*innen werden informiert (oft durch Auslegung oder Infoveranstaltung).
Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB): Stellungnahmen zu ihren Belangen (z. B. Naturschutz, Denkmalschutz, Versorgungsträger).
3. Erarbeitung des Planentwurfs
Erstellung des Planentwurfs mit Begründung, Umweltbericht und ggf. Gutachten (Lärm, Verkehr, Artenschutz etc.). Abwägung der bisherigen Stellungnahmen.
4. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Entwurf liegt einen Monat öffentlich aus (digital und analog). Bürger*innen können Stellungnahmen abgeben.
5. Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Erneute Beteiligung von Fachbehörden und Institutionen, die betroffen sind.
6. Abwägung und Einarbeitung
Alle Stellungnahmen werden geprüft und gegeneinander abgewogen.
Plan kann geändert werden → bei wesentlichen Änderungen: erneute Beteiligung erforderlich.
7. Satzungsbeschluss (§ 10 BauGB)
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan als Satzung. Danach ist er rechtlich verbindlich.
8. Bekanntmachung & Inkrafttreten
Der Bebauungsplan wird öffentlich bekannt gemacht.
Ab diesem Zeitpunkt gilt er verbindlich für alle Bauvorhaben im Plangebiet.
Es gibt Regelverfahren und vereinfachte Verfahren z. B. bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13a BauGB – Bahrenfeld 76 ist so ein vereinfachtes Verfahren.
Umweltprüfung und Umweltbericht sind zentrale Bestandteile und können wichtige Elemente beim bürgerlichen Einspruch sein.
Wichtig ist jedoch vor allem: Bürger:innenbeteiligung ist ein gesetzlich vorgeschriebener und wichtiger Teil eines jeden Bauplanverfahrens.