Mitbestimmung ist ein Recht. Wir müssen es fordern.
Für uns ist die Entwicklung der Quartiere des Diebteichs nicht Ausüben einer bezahlten Tätigkeit (Beruf), in welcher Entscheidungen über ein Stück Hamburg getroffen werden. Für uns geht es um Lebensraum, Arbeitsstellen und Alltag. Wir haben das situierte Erfahrungswissen und wir leben mit den Konsequenzen der Pläne. Es geht also um uns und daher nur mit uns.
Dafür müssen wir gemeinsam aktiv werden. Denn nur so können wir unsere Anliegen gegen die Interessen von Privatwirtschaft und neoliberaler Politik durchsetzen. Wer sich gelungene gemeinsame Arbeit durch Public-Private-Partnerships ansehen möchte, muss nur an die Elbbrücken fahren. Der Elbtower spricht für sich. Auch wenn es mit dem neuen Fernbahnhof schon spannend in der Umsetzung werden dürfte, wir brauchen nicht noch mehr Hotels und Büroflächen, sondern wirklich zukunftsfähige – also auch gerechte – urbane Entwicklung.
Und dafür müssen wir uns organisieren.
Baugesetzbuch schreibt vor: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.
§ 3 BauGB fordert die Beteiligung der Öffentlichkeit. Das klingt im ersten Moment super und viele werden schon Aufsteller für Beteiligungsformate wie Ideenwerkstätten und BürgerInnendialoge gesehen haben. Bei genauerem Hinsehen fällt auf, der Inhalt des Paragraphen bleibt vage, viele Begriffe sind nicht weiter definiert und keine konkreten Forderungen ableitbar. So besagt § 3 Abs. 1:
„Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.“
Übertragen auf unsere Situation hieß es bisher im Verfahren zum Diebsteich :
„Die Stadt Hamburg ist verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer im Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen sowie weitere Betroffene wie Gewerbetreibende und Anwohner über die Ziele und Maßnahmen der Planungen zu informieren und ihnen die Möglichkeiten zu geben sich zu äußern.“.
Was dort steht – „informieren“ und „sich äußern“ – ist wie im BauGB mit „unterrichten“ und „Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben“ absolut ohne Wirkungsmacht. Was mit den informierten Äußerungen und unterrichteten Erörterungen dann passiert, also ob und inwieweit sie Berücksichtigung bei den Planungen finden, dafür gibt es keine konkreten Verpflichtungen. Nicht mal durchsichtige Verfahren. Echte Beteiligung sieht anders aus.
Bürger:innendialoge schön und gut, aber über unsere Nachbarschaft reden können wir auch alleine – unsere Anliegen müssen in die Planungen einbezogen werden und dafür muss es konkrete Formen der Beteiligung geben. Es muss gesichert werden, dass wir nicht nur Ideen herbringen wie es schön und gut werden könnte, wenn das am Ende sowieso niemanden interessiert, weil Privatwirtschaft und spekulative Verwertbarkeit leider über den Bedürfnissen der Privatpersonen stehen. Genauso ist „Ideenwerkstatt“ ist ein nettes Wort und beinhaltet im nächsten Moment keinerlei verpflichtende Elemente. Wir können lange über Ideen sprechen, wenn die hübsche Aufarbeitung dieser auf ein paar Tafel und Bildern am Ende in der Tonne landen, weil es im weiteren Planungsverfahren leider niemanden mehr interessiert.
Lassen wir uns davon nicht abspeisen.
Die Möglichkeiten, unsere Quartiere mitzugestalten, liegt also außerhalb dieser Verfahren und wir sollten uns möglichst schnell zusammenfinden, um uns zu organisieren und unsere Interessen zu formulieren. Denn natürlich können wir uns nicht nur Gehör, sondern auch Partizipationsmöglichkeiten verschaffen!
Wie geht es weiter? Da die Verfahren durchaus komplex, vielschrittig und unübersichtlich sind, folgt ein Beitrag zur Erläuterung der Planungsgebiete, ebenso wie einer zur Erklärung der Bauverfahren.